Head-Image

In Bayern arbeiten

Allgemeine Informationen, die bei der Vorbereitung eines langfristigen Arbeitsaufenthaltes oder bei der Immigration nach Bayern nützlich sein könnten.

  • Ohne Visum darf sich jeder kanadischer Staatsbürger maximal 90 Tage Deutschland aufenthalten.
  • Um länger als 90 Tage in Deutschland zu bleiben oder um dort zu leben und zu arbeiten, benötigen kanadische Staatsbürger eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese wird bei der Deutschen Botschaft in Ottawa oder einem deutschen Generalkonsulat beantragt (Montréal, Toronto, Vancouver).
     
  • Kanadier, die sich bereits in Deutschland befinden, können ein Visum bei der dortigen Ausländerbehörde (München) oder über eine offizielle Vertretung beantragen
  • Kanadische Staatsbürger zwischen 18 und 35 Jahren können im Rahmen eines « Programms für Jugendmobilität » vereinfacht ein Arbeitsvisum beantragen. Der Antrag muss bei der Deutschen Botschaft in Ottawa oder einem deutschen Generalkonsulat (Montréal, Toronto, Vancouver) gestellt werden. Um mehr über dieses Programm zu erfahren, lesen Sie bitte folgende Seite des Auswärtigen Amtes